Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
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Hinweise für Sassenberg
Beschreibung
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet dass Sie
- dort wohnen
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Für Bürgerinnen und Bürger:
- je Wohnung: EUR 1750 monatlich
- jede weitere Wohnung: EUR 1750 monatlich
- ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 583 monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Kosten
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Für Bürgerinnen und Bürger: je Wohnung: EUR 17,50 monatlich jede weitere Wohnung: EUR 17,50 monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: EUR 5,83 monatlich Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Links Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag [http://www.rundfunkbeitrag.de]Glossar: Der neue Rundfunkbeitrag - Erklärungen zu Begriffen und Einzelfällen [http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/glossar/index_ger.html]Beitragsrechner [https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/beitragsrechner/index_ger.html?beitragsrechner[]=privat&beitragsrechner-button=Jetzt+berechnen#beitragsrechner-frame]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW/GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
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