Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung gegen die von der Handwerkskammer erlassenen Vorschriften oder Anordnungen
Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung gegen die von der Handwerkskammer erlassenen Vorschriften oder Anordnungen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Hopsten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen