Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Die Stadt Schwerte unterhält zur vorübergehenden Unterbringung von obdach- und/oder wohnungslosen Personen eine Notunterkunft. 

    Informationen zur Unterbringung erhalten Sie im Sozialamt.

    Ziel der präventiven Betreuungsarbeit ist die Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Im Vorfeld einer drohenden Räumungsklage soll versucht werden, durch beratende, aber auch ggf. durch finanzielle Hilfen, eine Räumungsklage abzuwenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Teilhabe und Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Am Stadtpark 1

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Teilhabe und Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Am Stadtpark 1

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Für präventive Betreuungsarbeit

    • Mietvertrag
    • Kündigung oder bereits vorliegende Räumungsklage
    • Einkommensunterlagen
    • Schriftverkehr mit dem Vermieter (falls vorhanden)

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schwerte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de