Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Die Stadt Schwerte unterhält zur vorübergehenden Unterbringung von obdach- und/oder wohnungslosen Personen eine Notunterkunft.
Informationen zur Unterbringung erhalten Sie im Sozialamt.
Ziel der präventiven Betreuungsarbeit ist die Verhinderung von Wohnungslosigkeit. Im Vorfeld einer drohenden Räumungsklage soll versucht werden, durch beratende, aber auch ggf. durch finanzielle Hilfen, eine Räumungsklage abzuwenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für präventive Betreuungsarbeit
- Mietvertrag
- Kündigung oder bereits vorliegende Räumungsklage
- Einkommensunterlagen
- Schriftverkehr mit dem Vermieter (falls vorhanden)
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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