Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Obdachlose haben Anspruch auf Unterbringung, damit ihnen eine Unterkunft zum Schutz gegen die Witterung zur Verfügung steht.

    Die Gemeinde unterhält eine Obdachlosenunterkunft In der Lieth. Die Unterbringung hierin erfolgt grundsätzlich nur vorübergehend, da die Räume immer wieder für Unterbringungsfälle benötigt werden.

    Daher sind Obdachlose verpflichtet, sich ständig um eine neue Wohnung zu bemühen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    § 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)

    Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Schalksmühle

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schalksmühle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de