Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Obdachlose haben Anspruch auf Unterbringung, damit ihnen eine Unterkunft zum Schutz gegen die Witterung zur Verfügung steht.
Die Gemeinde unterhält eine Obdachlosenunterkunft In der Lieth. Die Unterbringung hierin erfolgt grundsätzlich nur vorübergehend, da die Räume immer wieder für Unterbringungsfälle benötigt werden.
Daher sind Obdachlose verpflichtet, sich ständig um eine neue Wohnung zu bemühen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
§ 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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