Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Obdachlose haben Anspruch auf Unterbringung, damit ihnen eine Unterkunft zum Schutz gegen die Witterung zur Verfügung steht.
Die Gemeinde unterhält eine Obdachlosenunterkunft In der Lieth. Die Unterbringung hierin erfolgt grundsätzlich nur vorübergehend, da die Räume immer wieder für Unterbringungsfälle benötigt werden.
Daher sind Obdachlose verpflichtet, sich ständig um eine neue Wohnung zu bemühen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Hinweise für Schalksmühle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
§ 14 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften in der Gemeinde Schalksmühle
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
Hinweise für Schalksmühle
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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