Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Vermeidung von Obdachlosigkeit bzw. die Unterbingung von Obdachlosen ist zunächst eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Das Ordnungsamt arbeitet jedoch eng mit dem Bereich Soziales und Wohnen zusammen, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

    Droht Ihnen - aufgrund welcher Umstände auch immer - Obdachlosgkeit, sollten Sie sich daher rechtzeitig mit dem Bereich Soziales und Wohnen in Verbindung setzen. Dort werden Sie fachlich beraten und es kann geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Sie in Betracht kommen.

    Entsprechendes gilt, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z.B. eines Wohnungsbrandes, bereits obdachlos geworden sind.

    Sollte sich keine andere Möglichkeit bieten als die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft, möchte wir Sie auf folgendes hinweisen:

    Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft ist nur als vorübergehende Notlösung gedacht. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Notunterkunft daher lediglich den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung entsprechen. Einschränkungen in den Wohnansprüchen müssen daher in diesem Rahmen hingenommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • monatlich 5,85 € je qm Wohnfläche

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de