Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Nichtseßhafte
    Bürger, die ohne gesicherte Lebensgrundlage sind und bewusst umherziehen, sich also nicht an einem Ort niederlassen wollen, werden als Nichtseßhafte bezeichnet. Nichtseßhafte, die nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen, können folgende Leistungen erhalten:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige
    • Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
    • Angebot zur Unterbringung in einer Einrichtung zur Wohnungslosenhilfe

    Obdachlose
    Personen, die ungewollt unmittelbar vom Wohnungsverlust bedroht sind oder vorübergehend ohne feste Unterkunft leben, werden unter den Begriff der Obdachlosen zusammengefasst. Nach dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Drohende und auch bestehende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind. Obdachlose haben unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie familiärer Bindungen die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese kann durch vorübergehendes Wohnen bei Freunden oder Verwandten aber auch durch Anmieten von Wohnraum (Apartment, Wohnung, Hotelzimmer) erfolgen. Stehen nachweislich keine eigenen Finanzmittel zur Verfügung, können folgende Hilfen angeboten werden:
    - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige oder
    - Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)

    Angebote zu Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeits-gemeinschaft für Wohnungslose.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    SGB II
    SGB XII
    Ordnungsbehördengesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Lüdinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdinghausen

    Fristen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdinghausen

    Kosten

    Hinweise für Lüdinghausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de