Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
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Hinweise für Witten
Beschreibung
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Jede Art von Aufbrüchen in öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Die Ausführung dieser Aufbrüche darf nur von konzessionierten Tiefbauunternehmen ausgeführt werden. Ein Nachweis hierfür ist mit dem zu stellenden Antrag (s. Formulare) auf Aufbruch der Verkehrsflächen zu erbringen, z.B. Eintragung in die Handwerksrolle. Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist diese dem Tiefbauamt der Stadt Witten anzuzeigen. Hierauf erfolgt eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zurzeit 25,00 EUR pro Aufbruchantrag.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag Aufbruchgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen