Jugendschutz

    Jugendschutz - Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Jugendhilfeplanung wird im Kreis Gütersloh bereits seit 1995 intensiv betrieben.

    In enger Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ermittelt und nach Möglichkeiten gesucht, entsprechende Angebote einzurichten.

    In allen Städten und Gemeinden des Kreises bestehen Lokale Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfeplanung (Lok-AG), die die Beteiligung von BürgerInnen, Fachdiensten und anderen relevanten Personen und Einrichtungen sicherstellen und mit ihnen gemeinsam ortsnahe und bedarfsgerechte Lösungen anstreben.

    Das Verfahren der Jugendhilfeplanung ist mit allen Beteiligten in einer Konzeption Jugendhilfeplanung abgestimmt worden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    3.5.5: Regionalstelle Ost in Rietberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiedenbrücker Straße 36

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5244 92745-0

    Fax: +49 5244 92745-20

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.7: Regionalstelle West in Harsewinkel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenwinkel 11

    33428 Harsewinkel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5247 9235-50

    Fax: +49 5247 9235-60

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.2: Zentrale Pädagogische Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.4: Regionalstelle Nord in Halle (Westf.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wertherstraße 1

    33790 Halle (Westf.)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05201 8145-0

    Fax: 05201 8145-50

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formulare

    Erziehungsbeauftragung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).

    Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.

    Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B am 06.01.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de