Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

    Lebensbescheinigung

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Stelle eine Gebühr erhoben. Empfänger einer deutschen Rente müssen der Rentenbehörde in Deutschland einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorlegen, um den Weiterbezug ihrer Rente zu gewährleisten.

    Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches von verschiedenen Stellen beglaubigt werden kann. Bei folgenden Stellen kann das übersandte Formular des Rentenleisters ausgefüllt und von der leistungsberechtigten Person unterschrieben werden:

    • Kommunale Behörden

    • Notare

    • Landesärzte- und Landestierärztekammern

    • Berufsständische Versorgungswerke

    • Gesetzliche Krankenkassen

    • Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

    • Siegelberechtigte Pfarrämter

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Nach § 60 SGB I muss derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind und auch Beweisurkunden - wie eine Lebensbescheinigung - vorlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de