Lebensbescheinigung
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Stelle eine Gebühr erhoben. Empfänger einer deutschen Rente müssen der Rentenbehörde in Deutschland einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorlegen, um den Weiterbezug ihrer Rente zu gewährleisten.
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches von verschiedenen Stellen beglaubigt werden kann. Bei folgenden Stellen kann das übersandte Formular des Rentenleisters ausgefüllt und von der leistungsberechtigten Person unterschrieben werden:
Kommunale Behörden
Notare
Landesärzte- und Landestierärztekammern
Berufsständische Versorgungswerke
Gesetzliche Krankenkassen
Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Siegelberechtigte Pfarrämter
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Formulare
Hinweise für Schlangen
Voraussetzungen
Hinweise für Schlangen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schlangen
Nach § 60 SGB I muss derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind und auch Beweisurkunden - wie eine Lebensbescheinigung - vorlegen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Schlangen
Fristen
Hinweise für Schlangen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schlangen
Kosten
Hinweise für Schlangen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlangen
Weitere Informationen
Hinweise für Schlangen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen