Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
- ggfs. Vordruck der Rentenversicherung
- Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Formulare
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keine (ggfs. eigene Formulare/Vordrucke von der Rentenversicherung)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Die Lebensbescheinigung wird Ihnen sofort ausgestellt.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen