Lebensmittelqualität Prüfung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Kreises kontrollieren täglich Betriebe, die Lebensmittel gewerblich herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, um den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren oder der Übervorteilung durch qualitativ minderwertige oder irreführende Lebensmittel zu gewährleisten.
Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bei Verbraucherbeschwerden über Lebensmittelbeanstandungen sind das beanstandete Lebensmittel oder vorhandene Reste davon, Kassenzettel oder sonstige Einkaufbelege, soweit vorhanden, vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Flyer "Lebensmittel - Zu kostbar für die Tonne" des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis