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    finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser ist erlaubnispflichtig, wenn

    • bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden,
    • bei innerstaatlichen Transporten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden.

    Hierbei wird unterschieden zwischen der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs.1 GüKG) berechtigt und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt, Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU gilt. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren sind für beide Genehmigungen identisch.

    Werden Fahrer aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden.

    Für die Erteilung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 2 und 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Grundgebühren betragen:
    • Erteilung einer Erlaubnis für ein Fahrzeug 375,00
    • Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für ein Fahrzeug 375,00
    • für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug weitere 75,00
    • Erteilung der Fahrerbescheinigung 90,00

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de