finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 2 und 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen