Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des Gemeinderates
Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des Gemeinderates
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Weitere Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid:
- Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden.
- Bürger, die beabsichtigen ein Bürgerbegehren durchzuführen, müssen dies schriftlich der Verwaltung mitteilen.
- Das Begehren muss bis zu drei Bürger der zum Kreis gehörenden Gemeinden benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten
- Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Kreistags, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Falls der Beschluss nicht öffentlich bekannt gemacht werden musste, reicht es, eine Frist von drei Monaten nach dem Sitzungstag einzuhalten.
- In derselben Sache wurde innerhalb der letzten zwei Jahre kein Antrag gestellt.
Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, wenn unter anderem über
- die Organisation der Kreisverwaltung,
- die Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie der Bediensteten des Kreises,
- die Haushaltssatzung und die damit verbundenen Abschlüsse und Bilanzen,
- oder über Angelegenheiten im Rahmen von Planfeststellungen oder anderen Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit
entschieden werden soll.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formloses Schreiben unter Berücksichtigung der oben genannten Belange
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- § 23 Kreisordnung NRW
- § 21 Hauptsatzung des Kreises Soest
- Satzung des Kreises Soest vom 23. Juni 2005 über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ein Bürgerbegehren, dessen Umsetzung Kosten verursacht, muss einen Kostendeckungsvorschlag enthalten, der die Kosten der Umsetzung möglichst wirklichkeitsnah darstellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen