Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des GemeinderatesOnline erledigen

    Bürgerentscheid Durchführung nach Beschluss des Gemeinderates

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Bei dem Bürgerbegehren handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist das Bürgerbegehren. Es handelt sich hierbei um einen Antrag der Bürgerinnen und Bürger an den Stadtrat. Beabsichtigt wird dabei, dass die Bürgerinnen und Bürger anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde entscheiden. 

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ratsbüro und Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

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    Deutsch

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    Ratsbüro und Beschwerdemanagement

    Adresse

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    Paul-Wierich-Platz 2

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    Fachbereich Bürger- und Ratsangelegenheiten

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    Paul-Wierich-Platz 2

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    Formulare

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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