Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Opfer einer Straftat nach § 10 Absatz 1 oder § 1Absatz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Opfer einer Straftat nach § 10 Absatz 1 oder § 1Absatz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Abs. 4b AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen