Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Opfer einer Straftat nach § 10 Absatz 1 oder § 1Absatz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 15a des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesOnline erledigen
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Opfer einer Straftat nach § 10 Absatz 1 oder § 1Absatz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Abs. 4b AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Preußisch Oldendorf