Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

    Betriebe und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren und Pferden sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den amtlichen Tierärzten der Kreisverwaltung Euskirchen ausgestellt. Auskunft über die Bestimmungen für die Verbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU können die Tierärzte der Kreisverwaltung geben. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren in Drittstaaten sind bei den Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Bitte senden Sie die ausgefüllte Transportanmeldung zwecks Anmeldung des Exportes per E-Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de oder per Fax an 02251 - 15 555.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de