Schmutzwassergebühren Erhebung

    Schmutzwassergebühren

    Hinweise für Vreden

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Die Schmutzwassergebühren werden nach der Frischwassermenge berechnet. Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen. Als Vorauszahlung für das laufende Jahr wird die Frischwassermenge des letzten Kalenderjahres angesetzt. Eine eventuelle Entnahme aus einer privaten Wasserversorgungsanlage ist dem Fachbereich Finanzen, Fachabteilung Kämmerei anzuzeigen.
    Wer gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung seinem Grundstück neben dem Wasser aus öffentlicher Versorgung auch Wasser aus einer privaten Wasserversorgungsanlage zuführt, ist verpflichtet, die Menge des privat geförderten Wassers mit Hilfe eines geeichten Messinstrumentes zu ermitteln.
    Lässt der Gebührenpflichtige bei privaten Wasserversorgungsanlagen keinen Wassermesser einbauen, ist die Stadt berechtigt, die aus diesen Anlagen zugeführten Wassermengen zu schätzen.
    Der Schätzwert beträgt bei Hauptwohnungen mindestens:

    • bei einem 1-Personen-Haushalt 75 cbm/ Jahr,

    • bei einem 2-Personen-Haushalt 55 cbm pro Person/ Jahr,

    • bei einem 3 bis 5-Personen-Haushalt 50 cbm pro Person/ Jahr,

    • bei einem Haushalt mit 6 und mehr Personen 45 cbm pro Person/ Jahr.

    Bei Nebenwohnungen beträgt der Schätzwert 20 cbm pro Person/ Jahr.


    Die Veranlagung von Betrieben erfolgt ebenfalls nach der Frischwassermenge bzw. nach Schätzwerten.

    Wird von der LokalWerke GmbH bezogenes Wasser nicht dem Kanal zugeführt (z.B. für die Gartenbewässerung), kann auf Antrag die dafür benötigte Wassermenge von den Kanalbenutzungsgebühren abgezogen werden, sofern diese durch einen geeichten Zähler nachgewiesen wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de