Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten oder Lebenspartner, die mit einem jugendlichen oder heranwachsenden gut integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten oder Lebenspartner, die mit einem jugendlichen oder heranwachsenden gut integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Beschreibung
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen