Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten oder Lebenspartner, die mit einem jugendlichen oder heranwachsenden gut integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Ehegatten oder Lebenspartner, die mit einem jugendlichen oder heranwachsenden gut integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben

    Beschreibung

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de