Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Hinweise für Werdohl
Beschreibung
Hinweise für Werdohl
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werdohl
Formulare
Hinweise für Werdohl
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werdohl
Links § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55b.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Werdohl
Fristen
Hinweise für Werdohl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werdohl
Kosten
Hinweise für Werdohl
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Werdohl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Werdohl