Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fall sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Bad Oeynhausen tätig werden wollen brauchen sie dafür eine Gewerbelegitimationskarte. In der Regel entfällt diese Pflicht innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen. Erkundigen sie sich jedoch bitte diesbezüglich beim Ansprechpartner des Landes, indem das betreffende Unternehmen gewerblich tätig werden möchte

    Für Informationen zur Beantragung der Karte wenden sie sich bitte an den untenstehenden Ansprechpartner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fristen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de