Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Fall sie im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Bad Oeynhausen tätig werden wollen brauchen sie dafür eine Gewerbelegitimationskarte. In der Regel entfällt diese Pflicht innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen. Erkundigen sie sich jedoch bitte diesbezüglich beim Ansprechpartner des Landes, indem das betreffende Unternehmen gewerblich tätig werden möchte
Für Informationen zur Beantragung der Karte wenden sie sich bitte an den untenstehenden Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111
Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920
E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Formulare
Hinweise für Bad Oeynhausen
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Oeynhausen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Oeynhausen
Kosten
Hinweise für Bad Oeynhausen
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Oeynhausen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe