Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Hinweise für Nümbrecht
Beschreibung
Hinweise für Nümbrecht
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nümbrecht
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nümbrecht
Links § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55b.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Nümbrecht