Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Hinweise für Nümbrecht

    Beschreibung

    Hinweise für Nümbrecht

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nümbrecht - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 16

    51588 Nümbrecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02293 302 160

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ordnungsamt@nuembrecht.de

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nümbrecht

    Formulare

    Hinweise für Nümbrecht

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nümbrecht

    Links § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55b.html]

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nümbrecht

    Fristen

    Hinweise für Nümbrecht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nümbrecht

    Kosten

    Hinweise für Nümbrecht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nümbrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Nümbrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de