Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Hinweise für Dahlem
Beschreibung
Hinweise für Dahlem
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dahlem
Formulare
Hinweise für Dahlem
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dahlem
Links § 55b Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55b.html]
Verfahrensablauf
Hinweise für Dahlem
Fristen
Hinweise für Dahlem
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dahlem
Kosten
Hinweise für Dahlem
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Dahlem
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Hinweise für Dahlem