Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde anforden

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Zum Nachweis des Personenstandes und der Namensführung kann Ihnen das Standesamt Unna Personenstandsurkunden ausstellen. Zu beachten ist dabei aber, dass Personenstandsurkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, welches den Personenstandseintrag erstellt hat, also am Ort des Ereignisses. Folgende Urkunden werden ausgestellt:

    • Geburtsurkunde
      Die Geburtsurkunde enthält den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, Angaben zu den Eltern und zum ausstellenden Standesamt.
    • Eheurkunde
      Die Eheurkunde enthält die Namen, die Geburtsdaten, die Geburtsorte der Ehegatten, die Namensführung nach der Eheschließung und Angaben zum ausstellenden Standesamt.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
      Die Lebenspartnerschaftsurkunde wurde bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ausgestellt. Sie enthält die gleichen Angaben wie die Eheurkunde (s.o.)
    • Sterbeurkunde
      Die Sterbeurkunde beinhaltet Namen, Geburtsdaten, Sterbedaten und Familienstand von der verstorbenen Person.  
    • Beglaubigte Ablichtungen aus dem Personenstandsregister
      Aus bestehenden Registern (Ehe-, Geburts,- Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) können Ablichtungen erstellt werden. Ablichtungen aus dem Geburtsregister werden z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

    In der Onlinedienstleistung können Sie - je nach Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Sozialversicherung oder sonstige Zwecke) - eine nachträgliche Ablichtung der Urkunde oder auch eine Ablichtung aus dem jeweiligen Register erhalten. Bitte wählen Sie dazu im Verlauf der Beantragung den entsprechenden Verwendungszweck aus.

    Nachträgliche Ausstellung von Urkunden, also nicht bei der Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls, kann während der Öffnungszeit beim Standesamt Unna sofort erfolgen. Berechtigt sind die Personen, die in dem Eintrag aufgeführt sind oder deren Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Ebenfalls berechtigt sind Geschwister, wenn sie einen geeigneten Nachweis der Verwandtschaft vorlegen (z.B. Geburtsurkunde).

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0dbac5c12ca6639d6da101afd25ecb7a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Die Gebühren sind in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5b - Personenstandswesen festgelegt: 

    • Personenstandsurkunden 10 Euro
    • Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister 6 Euro
    • Bei gleichzeitiger Ausfertigung einer Urkunde für die gleiche Person fällt für jede weitere Urkunde nur der halbe Betrag an.
      Beispiel: 2 Geburtsurkunden kosten 15 €,
                      3 Geburtsurkunden 20 Euro.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de