Sterbeurkunde anforden
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Wenn eine Person in Schwerte gestorben ist, können Sie hier (siehe unter "Formulare") die Sterbeurkunde, eine internationale Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister erhalten.
Berechtigt, eine Urkunde zu bekommen sind alle Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge und Geschwister. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie können Ihre Urkunde gerne online anfordern. Bitte klicken Sie dafür weiter unten auf "Formulare"!
Sollten Sie Sterbeurkunden für Sterbefälle benötigen, die länger als 30 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Das Stadtarchiv Schwerte
Kultur- und Weiterbildungsbetrieb -KuWeBe-
City-Centrum
Hagener Str. 7
58239 Schwerte
Tel. 0 23 04 / 104-823
Fax 0 23 04 / 104-824
E-Mail stadtarchiv(at)ruhrtalmuseum.de
Sterbeurkunden anderer Standesämter können Sie hier NICHT erhalten. Als Hilfestellung für die Urkundenbestellung bei anderen Standesämtern können Sie das Formular "Urkundenanforderung (allgemein)" (siehe unter "Formulare") benutzen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Sollten Sie die Urkunde für die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, legen Sie bitte das Anforderungsschreiben der Rentenversicherung bei.
- Bitte weisen Sie nach, dass es sich bei dem/der Verstorbenen um Ihre/n Ehemann/Ehefrau, Vorfahren oder Abkömmling handelt.
- Ansonsten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Voraussetzungen
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwerte
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schwerte
- Urkunden für die gesetzliche Rente: gebührenfrei
- Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
- Die erste Urkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
-
Ermäßigung:
- 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Zahlungsarten
- bar bei Abholung im Standesamt (berechtigte Person selbst mit Personalausweis oder Pass, andernfalls beauftragte Person mit eigenem Personalausweis oder Pass und formloser Vollmacht)
- per Vorkasse (Vorabüberweisung an die Stadtkasse), wenn Zusendung gewünscht ist (bitte benutzen Sie das unten angeführte Formular!). Nach Zahlungseingang wird die Urkunde zugeschickt.
Weitere Informationen
Hinweise für Schwerte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021