Sterbeurkunde anforden
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (zum Beispiel Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt. Zuständige Stelle ist das Standesamt der Gemeinde, das den in seinem Bezirk eingetretenen Tod beurkundet hat.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
10.3 Fachabteilung: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02872 930-102
E-Mail: Buergerbuero@Rhede.de
10.3 Fachabteilung: Bürgerdienste
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02872 930-102
E-Mail: Buergerbuero@Rhede.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhede
- Personalausweis oder Reisepass (bei persönlichem Erscheinen)
- Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller zum antragsberechtigten Personenkreis gehört oder von einer antragsberechtigten Person bevollmächtigt ist
- eventuell Vollmacht des Antragsberechtigten und Ausweis des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):
- der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Eltern
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhede
§ 61 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Rhede