Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

    Ansprechpartner

    Für Südlohn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    vollständig ausgefülltes Formular

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
    • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

    Fristen

    Bei Aufgabe der Aalfischerei.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de