Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Ansprechpartner
Für Troisdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefülltes Formular
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Fristen
Bei Aufgabe der Aalfischerei.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024