Änderung von Denkmalen

    Änderung von Denkmalen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ist die zentrale Gesetzesnorm für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege.

    Unter einem Denkmal versteht man gem. § 2 Abs. 1 DSchG NRW Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

    Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn

    • eine Sache bedeutend ist für

    - die Erdgeschichte,

    - die Geschichte des Menschen,

    - die Kunst- und Kulturgeschichte,

    - Städte und Siedlungen oder

    - die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse

    • an der Erhaltung und Nutzung aufgrund von künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein allgemeines Interesse besteht.

    Der Denkmalschutz beschäftigt sich damit, Denkmale zu identifizieren, Denkmale unter Schutz zu stellen, diese in der Denkmalliste zu katalogisieren sowie für zukünftige Generationen zu sichern. Das Denkmalrecht ist grundsätzlich ab der Unterschutzstellung des Denkmals zu beachten.

    Aufgabe der Denkmalpflege ist es den Denkmalwert dauerhaft zu bewahren, indem Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die den Denkmalwert nicht nachteilig verändern und das Denkmal in einem originalgetreuen Zustand erhalten.

    Untere Denkmalbehörde sind gem. § 21 Abs. 1 Nr. 3 DSchG NRW die Gemeinden. Örtlich zuständig ist diejenige Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Denkmal befindet.

    Aufgabe der Denkmalbehörden ist es nach pflichtgemäßem Ermessen, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzuwehren (§ 21 Abs. 5 DSchG NRW).

    Das DSchG NRW unterscheidet vier Kategorien von Denkmälern - Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler. Die auf dem Gebiet der Gemeinde identifizierten Denkmäler werden von der unteren Denkmalbehörde in einer öffentlich zugänglichen Denkmalliste geführt.

    Die Heiligenhauser Denkmalliste enthält aktuell 66 Denkmäler. Diese unterteilen sich in 61 Baudenkmäler und 5 Bodendenkmäler (Stand: August 2022).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Folgende Dienstleistungen werden u. a. von der unteren Denkmalbehörde erbracht:

    • Feststellung der Denkmaleigenschaft
    • Unterschutzstellung von Denkmälern, inkl. vorläufigem Schutz
    • Aufhebung der Denkmaleigenschaft
    • Führen einer Denkmalliste
    • Durchführung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren
    • Stellungnahmen
    • Überprüfung der Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Normen zum Denkmalschutz inkl. ordnungsbehördlicher Maßnahmen
    • Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen
    • Ausstellen von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke bei denkmalpflegerischen Maßnahmen

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de