Jugendjagdschein beantragen
Hinweise für Lippe
Sie wollen die Jagd ausüben? Dafür brauchen Sie einen Jagdschein - hier erfahren Sie, wie und wo Sie ihn erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein und diesen bei der Jagdausübung mitführen.
Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde Ihres Hauptwohnsitzes erteilt.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 wird ein Jugendjagdschein erteilt - damit dürfen Sie die Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson ausüben. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
An Gesellschaftsjagden dürfen Sie mit einem Jugend-Jagdschein nicht teilnehmen.
Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser Jugendjagdschein in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft!) umgeschrieben.
Bitte beachten Sie den Ablauf:
Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):
a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de
b) per Fax: +49 5231 63011–1934
oderc) per Post:
Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
32754 DetmoldDie untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.
Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.
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Hinweis:
Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Erste Erteilung eines Jagdscheins:
Personalausweis oder Reisepass
Prüfungszeugnis Jägerprüfung
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.eventuell Nachweis Kundige Person
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins
Jagdschein ist bereits vorhanden und soll neu gelöst werden:
Personalausweis oder Reisepass
Versicherungsnachweis
(Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Verlängerung des Jagdscheins
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
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- bestandene Jägerprüfung
- bei Erteilung mindestens 16 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Antragstellung: ungefähr 3 Wochen
Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin
Kosten
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Ein-Jahresjagdschein: EUR 20,00
Zwei-Jahresjagdschein: EUR 30,00
Drei-Jahresjagdschein: EUR 35,00
Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert, muss das im Jagdschein auch geändert werden. Terminvereinbarung ist erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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