Briefwahl Zusendung

    Briefwahl Zusendung

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Die Verwaltung organisiert alle anstehenden Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

    • Einteilung der Wahl-/bzw. Stimmbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
    • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
    • Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
    • Einrichtung eines Briefwahlbüros
    • Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
    • Organisation am Wahltag
    • Erhebungsermittlung am Wahltag
    • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
    • Prüfung der Wahlniederschriften

    Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.

    Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.

    Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
    Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Bitte füllen Sie dafür die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben Sie die Karte.

    Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt. 

    Ihren Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen können Sie zur Wahlzeit auch direkt hier beantragen:

    Jetzt Wahlschein beantragen 

    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Organisation und ZVS

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Wahlbenachrichtigungskarte
      oder
    • Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

    Formulare

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dülmen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dülmen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Nähere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der Homepage der Stadt Dülmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de