Briefwahl Zusendung
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Jeder/jede Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn dieser/diese etwa auf den Gang zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht notwendig.
Gemäß § 26 Abs. 4 S.1 EuWO können Wahlscheine nur bis 7. Juni 2024 um 18:00 Uhr beantragt werden.
Den Antrag auf Briefwahl können Sie auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen.
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Europawahl am 9. Juni 2024
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an die in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wohnadresse versand. Soll die Zusendung an eine andere Adresse erfolgen, kann man dies im Feld "abweichende Versandanschrift" angeben.
Übrigens: Auch für Dritte kann man Wahlunterlagen anfordern, falls die betreffende Person dafür eine Vollmacht ausgestellt hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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