Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaftsanerkennung

    • Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.

    Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. 

    Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann nur dann erfolgen, wenn keine weitere Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheranschrift: Lindenstraße 36

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Damit wir Ihnen mitteilen können welche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind, melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch.

    Formulare

    beim Standesamt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Voraussetzung ist, dass keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    § 44 PStG, §§ 1594-1599 BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein. Die Mutter stimmt dieser Anerkennung zu. 

    Das Standesamt prüft die Erklärungen und beurkundet diese öffentlich. 


    Fristen

    • Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärung sind beim Standesamt gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de