Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Minden
- Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.
Beschreibung
Hinweise für Minden
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann nur dann erfolgen, wenn keine weitere Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Damit wir Ihnen mitteilen können welche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind, melden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch.
Formulare
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beim Standesamt
Voraussetzungen
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Voraussetzung ist, dass keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
§ 44 PStG, §§ 1594-1599 BGB
Verfahrensablauf
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Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein. Die Mutter stimmt dieser Anerkennung zu.
Das Standesamt prüft die Erklärungen und beurkundet diese öffentlich.
Fristen
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- Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Kosten
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Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärung sind beim Standesamt gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen am 09.10.2020
Stichwörter
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