Lebenspartnerschaft

    Lebenspartnerschaft

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Lebenspartner können bei oder nach der Begründung der Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

    Wurde bei der Begründung der Lebenspartnerschaft kein Lebenspartnerschaftsname bestimmt, so kann dies jederzeit später durch Erklärung nachgeholt werden. In NRW ist für die Entgegennahme dieser Erklärung das Standesamt zuständig.

    Lebenspartnerschaftsname kann der Geburtsname eines der beiden Partner bzw. einer der beiden Partnerinnen werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft führt. Solange die Lebenspartnerschaft besteht, ist der gewählte Lebenspartnerschaftsname unwiderruflich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Wenn die Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird, sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.
    • Wenn die Erklärung nach Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgt, legen Sie bitte die Lebenspartnerschaftsurkunde und jede/r den Personalausweis bzw. Reisepass vor.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Die bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegebene Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen ist kostenfrei.
    • Nach der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegebene Erklärungen zum Lebenspartnerschaftsnamen sind mit 21,00 Euro gebührenpflichtig.
    • Die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 9,00 Euro.
    • Ermäßigung:

      • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.

      Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de