Lebenspartnerschaft

    Lebenspartnerschaft

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Am 01.10.2017 trat das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in Kraft.

    Die seit dem 01.08.2001 bestehende Möglichkeit der "Begründung einer Lebenspartnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ist damit nicht mehr gegeben. 

    Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben, haben seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umzuwandeln".  Die betroffenen Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) beim Standesamt anmelden.

    Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk die LebenspartnerInnen ihren Wohnsitz haben. Haben die LebenspartnerInnen mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren hiernach zuständigen Standesbeamten die Wahl.


    Weitere Informationen erhalten Sie analog unter "Anmeldung der Eheschließung" und "Eheschließung".




    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Informationen über die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung erhalten Sie aufgrund der Vielseitigkeit bei persönlicher Vorsprache beim Standesamt Eschweiler. Vor dem Besuch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

    Für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe werden eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde und die Personalausweise/Reisepässe der LebenspartnerInnen benötigt. Nähere Einzelheiten zu etwaigen weiteren erforderlichen Unterlagen erfahren Sie beim Standesamt.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bezüglich des Verfahrens zur Eheschließung erhalten Sie Informationen unter "Anmeldung der Eheschließung" und "Eheschließung".

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de