Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

    Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 16b BImSchG beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

    Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

    Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

    Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Der Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig.

    Es wird empfohlen sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren.

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:

    https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leitfaden_g-verfahren_web.pdf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Die Kosten der Genehmigung richten sich nach den Vorgaben und entsprechenden Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW in der jeweils gültigen Fassung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462 Über die Kosten ergeht i. d. R. ein gesonderter Bescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de