Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach § 16b BImSchG beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
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Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?
Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.
Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig.
Es wird empfohlen sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/leitfaden_g-verfahren_web.pdf
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023
Stichwörter
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