Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbau Förderung

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist u.a. Bewilligungsbehörde für die Vergabe von Fördermitteln/Darlehen der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen für Immobilien im gesamten Kreisgebiet.MietwohnungsbauGefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen auch in der Form vonGruppenwohnungen für ältere und/oder pflegebedürftige und behinderte MenschenMieteinfamilienhäusern undbindungsfreien Wohnungen, gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen, die nachhaltig an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können. Als Neuschaffung gelten des weiteren auch Baumaßnahmen, durch die Mietwohnungenin einem neuen selbständigen Gebäudedurch Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oderdurch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse neu geschaffen werden.WohnheimeFür den Neubau von Wohnheimen für Studierende und Menschen mit Behinderung stehen weitere Förderangebote zur Verfügung.Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse www.nrwbank.de. Bei konkreten Bauvorhaben, im Ennepe-Ruhr-Kreis, ist das Projekt den u.g. Ansprechpartnern vorzustellen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.Ansprechpartner(innen)Petra KindtAndreas GörtzSelbstgenutztes WohneigentumGefördert wird die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum für Familien und andere Haushalten mit Kindern sowie behinderten Menschen, die die Voraussetzungen der Einkommesberechnungen erfüllen.Differenziert wird zwischen dem Erwerb/Bau eines Neubaus und dem Kauf einer gebrauchten Immobilie.Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Infomaterial:NeubauAltbauBeide Infoblätter geben Informationen zu den Fördervoraussetzungen. Falls bereits Interesse an einem konkreten Objekt besteht, ist vor Antragstellung, ein persönliches Beratungsgespräch mit einer der u. g. Mitarbeiterinnen empfehlenswert. Anhand Ihrer Unterlagen kann im Gespräch geprüft werden ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung der Mittel erfüllen. Dazu ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.Die Wohnungsbauförderungsanstalt stellt auch hierzu Informationen im Internet unter der Adresse www.nrwbank.de bereit.Anträge auf Zinssenkung für die Stadt BreckerfeldAnträge auf Zinssenkung, ausgegeben von der Wohnungsbauförderungsanstalt, sind beim Ennepe-Ruhr-Kreis zu stellen. Für entsprechende Anträge aus anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises ist der Fachbereich für Wohnungswesen der jeweiligen Stadtverwaltung zuständig. Von allen Haushaltsangehörigen, die Einkünfte beziehen, ist eine Einkommenserklärung vorzulegen. Ein entsprechendes Formular ist hinterlegt. Diesen Vordruck und jeweils 12 Monatsabrechnungen sind dem Antrag beizufügen. Einkommenserklärung (Seite 1 ist vom Arbeitgeber auszufüllen)Formulare zum Download finden Sie hierzu bei der NRW.Bank: Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf - NRW.BANK (nrwbank.de) Eigentumsförderung - Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de) Mietwohnraumförderung - Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de) NRW.BANK.Wohneigentum - NRW.BANK (nrwbank.de)RechtsgrundlagenWohnraumnutzungsbestimmungenGesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)WohnraumförderungsbestimmungenWohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 92

    58332 Schwelm

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de