Wohnungsbau Förderung
Wohnungsbau Förderung
Hinweise für Haltern am See
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Haltern am See wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Zuständige Stelle für die Anträge ist der Kreis Recklinghausen,
Telefon: 02361/53-1.
Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen