Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbau Förderung

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Haltern am See wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Zuständige Stelle für die Anträge ist der Kreis Recklinghausen,

    Telefon: 02361/53-1.

    Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochfordstraße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 / 933-276

    Fax: 02364 / 933-271

    E-Mail: infrastruktur@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

    Hinweise für Haltern am See

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de