Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Hinweise für Wenden
Beschreibung
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nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Eine Förderung ist nur möglich wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. ,3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de . Links www.bafög.de [https://www.bafög.de]
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
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Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021
Stichwörter
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