Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    nicht angegeben

    Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

    Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Märkische Kreis. Der Antrag kann auch online gestellt werden: http://www.bafoeg-online.nrw.de

    Die notwendigen Formulare erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises. Gerne drucken wir Ihnen auch die Antragsvordrucke aus und leiten diese an den Märkischen Kreis weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Eine Förderung ist nur möglich wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. ,3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de . Links www.bafög.de [https://www.bafög.de]

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Schalksmühle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de