Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Beschreibung

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Formulare

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Eine Förderung ist nur möglich wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. ,3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de . Links www.bafög.de [https://www.bafög.de]

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Kosten

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sundern (Sauerland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de