Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Eine gute weiterführende schulische Ausbildung war früher häufig nur gut situierten Personen möglich. Der Staat hat jedoch erkannt, dass insgesamt für das Funktionieren des gesamten Gemeinwesens eine möglichst hohe schulische Qualifikation aller Bevölkerungsschichten unerlässlich ist. Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht bezahlen können.

    Der Kreis Warendorf führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

    Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Die Förderung der Studenten erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.

    Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5001

    Fax: 02581 53-5099

    E-Mail: sozialamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Antrag auf Ausbildungsförderung

    • Anlage zum Antrag (schulischer und ggf. beruflicher Werdegang) - nur bei Erstanträgen
    • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Bescheinigung der Ausbildungsstätte)
    • Erklärung über Einkommen des Vaters/der Mutter
    • Bei Verheirateten Erklärung über Einkommen des Ehegatten
    • Bescheinigung des Arbeitgebers des Vaters/der Mutter
    • Steuerbescheid der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung
    • Nachweis über sonstige Einkünfte (Arbeitslosengeld/-hilfe, Krankengeld)
    • Aktualisierungsantrag (falls das aktuelle Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des    vorletzten Kalenderjahres)
    • bei auswärtiger Unterbringung Höhe der Miete (Vorlage einer Bescheinigung des Vermieters oder einer    Kopie des Mietvertrages)
    • Vordruck "außergewöhnliche Belastungen", insbesondere bei Menschen mit Behinderung (Kopie des    Behindertenausweises bzw. des Festsetzungsbescheides des Versorgungsamtes beifügen)

    Bei einer Förderung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist, brauchen die Unterlagen zu 3., 5. - 8. und 10. nicht vorgelegt zu werden.

    Die Antragsunterlagen erhalten Sie im Kreishaus in Raum B1.58 und B1.59 sowie bei den Sozial- bzw. Bürgerämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf.

    Sie können die Formulare auch unter  www.bafög.de herunterladen.

    Online können Sie Ausbildungsförderung auch über die Internetseite www.bafoeg-digital.de beantragen.

    Formulare

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de