Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
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Ansprechpartner
Formulare
Hinweise für Beckum
Voraussetzungen
Hinweise für Beckum
Eine Förderung ist nur möglich wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. ,3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de . Links www.bafög.de [https://www.bafög.de]
Verfahrensablauf
Hinweise für Beckum
Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Hinweise für Beckum
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Kosten
Hinweise für Beckum
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Beckum
Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Weitere Informationen
Hinweise für Beckum
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021