Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Junge Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben. Das BAföG wird dabei als Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

     

    Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bafög.de   

     

    Der Kreis Warendorf führt das BAföG für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus. Dabei ist im Regelfall das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Gebiet die Eltern des Antragstellers ihren Wohnsitz haben.

     

    Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

    Die Förderung der Studenten erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5001

    Fax: 02581 53-5099

    E-Mail: sozialamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Das BAföG ist antragsabhängig, die Förderung beginnt deshalb frühestens mit dem Antragsmonat. Den Antrag auf BAföG-Leistungen können Sie direkt online unter  www.bafoeg-digital.de stellen.

     

    Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen. Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie online unter www.bafög.de oder im Kreishaus in Raum B1.58 sowie bei den Sozial- und Bürgerämtern der Städte und Gemeinden des Kreises Warendorf.

     

    Für einen Erstantrag sind im Regelfall folgende Unterlagen von Ihnen einzureichen:

    • Antrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 01)
    • Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 02)
    • Einkommenserklärungen der Eltern bzw. Ehegatten (Formblatt 03)
    • Vereinfachte Vermögensfeststellung
    • Steuerbescheid(e) der Eltern des vorletzten Jahres vor Antragstellung
    • Nachweise über sonstige Einkünfte der Eltern bzw. Ehegatten (Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Krankengeld)

     

    Die Antragsunterlagen können Sie gerne per E-Mail-Anhang an bafoeg@kreis-warendorf.de senden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine einfache Nachricht per E-Mail nicht den Formerfordernissen genügt und deshalb zur Antragstellung nicht ausreicht.

    Formulare

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de