Ausbildungsförderung

    Schüler-BAföG

    Hinweise für Borken

    BAföG – nicht nur für Studierende, sondern auch für Schülerinnen und Schüler

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Nutzen Sie die aufgeführten Antragsformulare und senden diese

    per Mail an bafoeg@kreis-borken.de

    oder an die Adresse

    Kreisverwaltung Borken, Ausbildungsförderung, Burloer Str. 93, 46325 Borken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausbildungsförderung (BAföG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681-1430

    E-Mail: bafoeg@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Grundsätzlich ist die Beantragung von BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an allgemein- und berufsbildenden Schulen möglich, z.B.:

    • Berufsfachschulen

    • Fachschulen

    • Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

    • Kolleg ab 1. Semester (Weiterbildungskolleg Westmünsterland, Driland Kolleg)

    • Abendrealschule ab 3. Semester

    • Abendgymnasium ab 4. Semester

    Eine Förderung an allgemeinbildenden Schulen (z.B. Fachabitur oder gymnasiale Oberstufe) ist nur im Ausnahmefall möglich.

    Wovon ist die BAföG-Förderung abhängig?
    • von der Schulform

    • vom Einkommen und Vermögen der Schülerinnen und Schüler

    • vom Einkommen der leiblichen Eltern

    • vom Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners

    Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Ab wann kann BAföG beantragt werden?
    • sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt

    • für jedes weitere Schuljahr möglichst vor Schulbeginn

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Wo kann BAföG beantragt werden?
    • in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern

    weitere Informationen:

    • BAföG für das Studium:

      Studenten- und Studierendenwerke am Studienort

    • BAföG für berufliche Aufstiegsfortbildung (AFBG):

      Bezirksregierung Köln
      Dezernat 49.5
      50606 Köln
      www.aufstiegs-bafoeg.de

    Wie kann Schüler-BAföG beantragt werden?

    Hier klicken für die Online-Beantragung.

    Alle Antragsunterlagen finden Sie hier als PDF-Dokumente angehangen, die Antragsunterlagen in Papierform finden Sie in den Bürgerbüros der Rathäuser und im Kreishaus Borken.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt mindestens 6 bis 10 Wochen gerechnet werden. Die Bearbeitungszeit hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab (z. B. vom aktuellen Antragsaufkommen und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen).

    Sie können entscheidend daran mitwirken, dass Ihre Anträge/Schriftstücke möglichst zügig bearbeitet werden, indem Sie

    • Ihren Antrag mindestens drei Monate im Voraus einreichen (vor Ausbildungsbeginn bzw. bevor Ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet),

    • in den ersten 3 bis 4 Wochen nach Übersendung der Unterlagen von Sachstandsanfragen absehen
      (dies kostet wertvolle Bearbeitungszeit),

    • Ihren Antrag ordentlich einreichen. Kontrollieren Sie, ob Sie alle Formblätter/Formulare gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben haben. Streichen Sie Felder, die nicht zutreffen. Checken Sie, ob Sie alle benötigten Unterlagen beigefügt haben,

    • uns keine Original-Unterlagen einreichen, da diese nach Digitalisierung vernichtet werden.

    • Bei Übersendung per Mail:

      • Scannen Sie Ihre Unterlagen richtig herum (nicht „auf dem Kopf“) und in der richtigen Reihenfolge ein (auf die korrekte Reihenfolge von Seitenzahlen der Dokumente achten).

      • Hängen Sie Ihre Unterlagen ausschließlich als PDF- oder Bild-Datei an.

      • Bitte kopieren Sie keine Bilder in die Mail hinein und senden Sie auch keine ZIP-Dateien.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de