Ausbildungsförderung
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Ansprechpartner
Ausbildungsförderung (BAföG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681-1430
E-Mail: bafoeg@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Grundsätzlich ist die Beantragung von BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an allgemein- und berufsbildenden Schulen möglich, z.B.:
Berufsfachschulen
Fachschulen
Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Kolleg ab 1. Semester (Weiterbildungskolleg Westmünsterland, Driland Kolleg)
Abendrealschule ab 3. Semester
Abendgymnasium ab 4. Semester
Eine Förderung an allgemeinbildenden Schulen (z.B. Fachabitur oder gymnasiale Oberstufe) ist nur im Ausnahmefall möglich.
Wovon ist die BAföG-Förderung abhängig?
von der Schulform
vom Einkommen und Vermögen der Schülerinnen und Schüler
vom Einkommen der leiblichen Eltern
vom Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden!
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Ab wann kann BAföG beantragt werden?
sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt
für jedes weitere Schuljahr möglichst vor Schulbeginn
Fristen
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Wo kann BAföG beantragt werden?
in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern
weitere Informationen:
BAföG für das Studium:
Studenten- und Studierendenwerke am Studienort
BAföG für berufliche Aufstiegsfortbildung (AFBG):
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49.5
50606 Köln
www.aufstiegs-bafoeg.de
Wie kann Schüler-BAföG beantragt werden?
Hier klicken für die Online-Beantragung.
Alle Antragsunterlagen finden Sie hier als PDF-Dokumente angehangen, die Antragsunterlagen in Papierform finden Sie in den Bürgerbüros der Rathäuser und im Kreishaus Borken.
Fristen
Hinweise für Borken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021