Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Beschreibung
Als Auszubildende/r (Schüler/in oder Student/in) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Ziel der Ausbildungsförderung
Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Prüfung durch das Amt für Ausbildungsförderung
Nachdem Sie einen BAföG-Antrag gestellt haben, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, ob die angestrebte Ausbildung gefördert werden kann. Häufig ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der Antragstellung beim Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.
Berechnung der individuellen Förderung
Bei der Berechnung Ihrer individuellen Förderung wird von Pauschalen für den monatlichen Bedarf ausgegangen. Die Höhe Ihres Förderungsbetrages hängt davon ab, ob Sie eine schulische Ausbildung absolvieren oder studieren sowie von Ihrem Wohn- und Ausbildungsort. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den für Sie berechneten Leistungen nach dem BAföG für jedes Kind einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Einkommen Ihrer Eltern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Geilenkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .
Formulare
Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .
Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise auf andere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung eines Studiums erhalten Sie ebenfalls unter www.bafög.de .
Weitere Informationen
Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021