Ausbildungsförderung

    Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Telefonisch erreichen Sie uns montags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

    Die Abteilung für Ausbildungsförderung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn ist für die Bearbeitung der BAföG - Anträge von Schüler*innen zuständig. Informationen zum BAföG für Studierende und dem Meister-BAföG finden unter "Hinweise" sowie "Formulare und Links".

    Voraussetzungen für das Schüler*innen-BAföG
    Schüler*innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 10 haben einen Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG, sofern sie

    • nicht bei den Eltern wohnen und verheiratet, geschieden oder mit Kind einen eigenständigen Haushalt führen oder
    • die Ausbildungsstätte in zumutbarer Zeit vom Wohnsitz der Eltern nicht erreichbar ist.

    Außerdem ist ein Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG gegeben für den Besuch von:

    • Fachschulen
    • Fachoberschulen
    • Berufsfachschulen mit Berufsqualifikation
    • Berufsaufbauschulen
    • Abendhauptschulen
    • Abendrealschulen
    • Abendgymnasien
    • Höhere Fachschulen
    • Akademien und Kollegs

    Anrechnung von Einkommen und Vermögen

    • Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person
    • gegebenenfalls Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten und
    • der Eltern

    werden in der Regel auf den Bedarf angerechnet.

    Die Leistung wird als Zuschuss gewährt und eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die antragstellende Person bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen zu den dort genannten Service- und Öffnungszeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ausbildungsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sankt Augustiner Straße 86

    53225 Bonn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.bafög.de .

    Formulare

    Die für einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG erforderlichen Formulare finden Sie unter www.bafög.de .

    Die BAföG-Formblätter sind auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich.

    Voraussetzungen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt oder elektronisch eingereicht haben, entscheidet das Amt über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bonn

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn

    BAföG für Studierende
    Studierende der Universität Bonn, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg St. Augustin, Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Augustin, Internationalen Fachhochschule Bad Honnef, Alanushochschule Bonn, Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn reichen ihren Antrag auf Ausbildungsförderung ein beim:

    Studierendenwerk Bonn
    - Anstalt des öffentlichen Rechts -
    Lennéstraße 3
    53113 Bonn

    Telefon: 0228 - 73 70 00
    Fax: 0228 - 73 71 04
    E-Mail: info@studierendenwerk-bonn.de

    Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Bonn unter "Formulare und Links".

    Das Meister-BAföG
    Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründung zu erleichtern. Links mit weiteren Informationen hierzu finden sie ebenfalls unter "Formulare und Links".

    Weitere Informationen

    Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 22.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de